Probleme der FMEA

 

"Eine FMEA wird ihrem Zweck nur gerecht, wenn die Forderungen nach Vollständigkeit und Richtigkeit weitgehend erfüllt werden, da eine falsche oder lückenhafte Fehleranalyse keine Garantie für eine umfassende Fehlervermeidung ist."(LREF16-1.7)

Jedoch ist die Erfassung aller Fehlermöglichkeiten sachlich kaum durchführbar, nicht immer erforderlich und aus Kosten- und Zeitaspekten nicht wirtschaftlich.
Bei der Erstellung des Formblatts der FMEA wird ein erheblicher Zeitaufwand benötigt, der bei komplexeren Systemen bzw. Produkten weiter ansteigt. Dabei wird das Formblatt zunehmend unübersichtlicher und unhandlicher.
Aus diesem Grund wird heutzutage weitgehend mit rechnerunterstützten FMEA´s gearbeitet (LREF10-033).

Bei der Berechnung der Risikozahl wird beim Multiplizieren der einzelnen Faktoren, Auftretenswahrscheinlichkeit, geschätzte Bedeutung potentieller Fehler und Entdeckungswahrscheinlichkeit, keine Gewichtung vorgenommen. Aus diesem Grund muß eine Klassifizierung der Risikobewertung vorgenommen werden. Dies wird an folgendem Beispiel deutlich:
Auftretenswahrscheinlichkeit x Schwere des Fehlers x Entdeckungswahrscheinlichkeit = RZ
2 x 9 x 10 = 180   z.B.: Versagen der Bremse bei einem PKW
9 x 2 x 10 = 180   z.B.: Herausfallen des Seitenspiegels bei einem PKW
Hierbei ist vor allem auf den ersten Fall mit der Schwere des Fehlers 9, besonders bei Sicherheitsaspekten, zu achten. Das zweite Beispiel darf ebenfalls nicht vernachlässigt werden, da eine hohe Auftretenswahrscheinlichkeit sich auch negativ auswirkt und behoben werden muß. Bei einer Suche nach einer geeigneten Strategie müssen diese beiden Fällen von ihrer Art her unterschiedlich behandelt werden (LREF07-204).

Es muß in diesem Zusammenhang darauf hingewiesen werden, daß die Schätzung der Schwere des Fehlers, wie sie der Kunde empfindet, schwierig zu beurteilen ist, da jeder Kunde den Fehler subjektiv einschätzt.

Zudem darf nicht vergessen werden, daß es durch die gemeinsame Durchführung der FMEA eines Zulieferbetrieb mit seinem Kunden zu einem Know-How-Abfluß kommen kann. Dies ist besonders kritisch, wenn der Kunde vor der Entscheidung steht, die Leistung des Lieferanten selbst zu erstellen. Aus diesem Grund werden die FMEA´s meist firmenintern durchgeführt und für die Zusammenarbeit mit dem Kunden hinzugezogen.

Die FMEA wird heute immer häufiger von den Teile- und Anlagenlieferanten vertraglich verlangt, wobei die Gefahr besteht, daß die FMEA nur formal auf dem Papier durchgeführt wird, ohne im Unternehmen richtig verstanden und angewendet wird. "Auf diese Weise verkommt die FMEA zur Masche: Sie beruhigt die Gemüter, ohne in Sachen Qualitätsoptimierung viel zu bewirken."(LREF17-433)

Aus betriebswirtschaftlicher Sicht hängt die Durchführung einer Verbesserungsmaßnahme, die aus der FMEA entwickelt wurde, auch von der Wirtschaftlichkeit ab. Es muß dabei abgewägt werden, ob die Kosten für die Maßnahme weit über den Kosten liegen, die der Fehler verursacht (LREF12-1391).

 

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