Die Vorgehensweise bei der FMEA läßt sich in die Bereiche Risikoanalyse, Risikobewertung und Risikominimierung aufteilen. Nach S. Kromidas kann man die Vorgehensweise weitergehend in folgende Einzelschritte unterteilen (LREF11-296):
1.
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Betrachtung einer bestimmten Komponente der Konstruktion oder einer prozeßbeeinflussenden Größe.
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2.
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Dokumentation der Funktion oder des Zwecks dieser Komponente.
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3.
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Auflistung aller denkbaren Fehler unabhängig von der Relevanz bezüglich Einfluß oder Auftretenswahrscheinlichkeit. Dies ist ein typischer Brainstorming-Vorgang.
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4.
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Bestimmung der möglichen Auswirkungen jedes einzelnen Fehlers auf die Gesamtkonstruktion oder den Prozeß. Als Hilfsmittel hierzu eignet sich beispielsweise ein Ursache-Wirkungs-Diagramm.
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5.
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Bewertung des Risikos mit Hilfe folgender Einzelbewertungen:
> Bedeutung des Fehlers für den Prozeß (schwerwiegend = 10, unbedeutend = 1)
> Auftretenswahrscheinlichkeit des Fehlers (hoch = 10, niedrig = 1)
> Entdeckungswahrscheinlichkeit des Fehlers (niedrig = 10, hoch = 1)
Die Risikozahl (bzw. Risikoprioritätszahl) ergibt sich aus der Multiplikation dieser drei Einzelwerte.
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6.
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Systematische Ermittlung aller Fehlerursachen.
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7.
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Bei hohen Risiken (Risikozahl>125) sind geeignete Maßnahmen zu entwickeln und einzuleiten, um die Auftretenswahrscheinlichkeit des Fehlers zu minimieren. Dazu sind die Verantwortlichen für die Durchführung der Maßnahmen sowie der Erledigungstermin festzulegen.
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8.
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Die Risikozahl wird unter der Annahme, daß die Maßnahme bereits abgeschlossen wäre, neu berechnet. Aus dem Vergleich der beiden Risikozahlen (vor und nach der Maßnahme) kann der Erfolg der Maßnahme quantifiziert und gegen den Aufwand abgewogen werden. Der Wert der Fehlerbewertung ändert sich hierbei in der Regel nicht, da die Auftretenswahrscheinlichkeit üblicherweise keine Auswirkungen auf die Bedeutung und somit die Folgen eines Fehlers hat.
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